Barrierefreiheit

Barrieren gekonnt umgehen

Barrieren bestehen – Für mehr als 8% der Internetnutzer. Betroffen sind z.B. Farbfehlsichtige, Weit- bzw. kurzsichtige Menschen, Menschen mit zeitweiligen Einschränkungen und ältere Menschen.

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) verlangt von den Behörden des Bundes („Träger öffentlicher Gewalt“), dass diese ihre Internetauftritte und -angebote nach Maßgabe der barrierefreie Informationstechnik-Verordnung schrittweise technisch so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
Für die Landes- und kommunalen Behörden sehen entsprechende Ländergesetze gleiche Regelungen vor. (In Hessen liegt im Moment nur ein Gesetzentwurf vor!). Eine alternative Textversion gilt dabei nicht als barrierefrei im Sinne der BIT-V (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung). Es ist also sehr zu empfehlen, Websites von vornherein barrierefrei zu gestalten.

Zur Gestaltung von barrierefreien Systemen gibt es 5 Prinzipien:

Vorteile der barrierefreien Produktion sind u.a.:

Sind Ihnen einige Begriffe unklar?
Dann schauen Sie doch einfach mal in unserem Usability-Glossar nach. Dort werden die gängigsten Usability-Begriffe und -Definitionen erklärt.